Preise:
Im Gegensatz zur Abrechnung im ärztlichen Bereich gibt es für Heilmittelerbringer in Deutschland keine durch den Gesetzgeber festgelegte Gebührenordnung im Privaten Bereich. Deshalb halten wir uns an regional übliche Preise in der Physiotherapie und Osteopathie.

Absagepflicht::
Lt. BSG §§ 630 / 611ff liegt jeder physiotherapeutischen Behandlung ein Behandlungsvertrag zugrunde, egal ob er schriftlich vereinbart worden ist oder nicht.
Alle vereinbarten Behandlungstermine sind daher für den Patienten verbindlich!
Da unsere Praxis als Bestellpraxis organisiert ist, halten wir den mit Ihnen vereinbarten Termin nur für Sie frei. 
Sollten Sie zu einem Termin verhindert sein, informieren Sie uns rechtzeitig, jedoch mindestens 24 Stunden vorher! Der Anrufbeantworter ist dazu auch immer geschaltet.
Gelingt uns nicht Ihre "Lücke" mit einem anderen Patienten zu füllen, stellen wir Ihnen den kurzfristig abgesagten Termin mit 25.-Euro für eine physiotherapeutische Behandlung und 50.- Euro bei Osteopathischen Sitzungen in Rechnung (§615 BGB bildet hier die gesetzliche Grundlage). Selbstverständlich bekommen Sie dann auch einen neuen Termin.